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Satzung
Version 1.0
Regelung gültig ab 21. März 2024
- Der Verleiher verfügt auf seiner Internetseite tikrow.de bzw. der dazugehörigen App, über ein Onlineportal. Der Onlineportal dient der Vernetzung der Kunden des Arbeitgebers (Entleiher) und der Arbeitnehmer des Verleihers. Über den Onlineportal wird der Verleiher dem Arbeitnehmer aufgrund des geschlossenen Rahmenvertrages Angebote zum Abschluss eines Vertrages über den konkreten Einsatz beim Entleiher machen.
- Der Arbeitnehmer erstellt ein Benutzerkonto und registriert sich im Onlineportal des Verleihers.
- Für die Registrierung und Nutzung des Benutzerkontos ist erforderlich:
- dass der Arbeitnehmer ein Registrierungsformular auf dem Onlineportal des Verleihers vollständig ausfüllt,
- dass er alle erforderlichen Daten bereitstellt und ein Benutzerkonto erstellt und
- dass er sich mit dem Inhalt der Richtlinien vertraut gemacht hat und dass er deren Inhalt bei der Registrierung und Benutzerkontoerstellung akzeptiert hat.
- Die Angabe falscher, unvollständiger oder unrichtiger Daten durch den Arbeitnehmer ist untersagt.
- Die Registrierung, Erstellung des Benutzerkontos und Nutzung des Onlineportals erfolgt für den Arbeitnehmer kostenlos.
- Die Registrierung, Erstellung des Benutzerkontos und Nutzung des Onlineportals ist für den Arbeitnehmer freiwillig. Der Arbeitnehmer kann jederzeit unter Einhaltung der Bestimmungen dieser AGB die Löschung seiner Daten aus dem vom Verleiher verwalteten Datenbestand verlangen.
- Dem Arbeitnehmer ist es untersagt, ein Benutzerkonto zu erstellen und den Onlineportal für andere Zwecke als zur Erfüllung des Rahmenvertrages oder des Einzelvertrages zu nutzen. Insbesondere darf er dabei nicht in Konkurrenz zum Verleiher.
- Der Abschluss des Rahmenvertrages oder des Einzelvertrages mit dem Arbeitnehmer kann davon abhängig gemacht werden, dass der Arbeitnehmer die vom Verleiher oder vom Entleiher angeforderten Daten zur Verfügung stellt oder zusätzliche Erklärungen und Dokumente vorlegt oder dass er aufgestellte Qualifikationsanforderungen erfüllt.
- Der Verleiher trägt nicht die Kosten für den Internetzugang, die mit der Teilnahme des Arbeitnehmers am Onlineportal verbunden sind. Der Verleiher behält sich das Recht vor, den Onlineportal weiterzuentwickeln und Änderungen vorzunehmen. Hiermit ist der Arbeitnehmer einverstanden.
1. Für die Nutzung des Onlineportals muss der Arbeitnehmer folgende Voraussetzungen erfüllen:
-
-
- ein Gerät mit Internetzugang;
- Firefox 8.0 oder höher, Chrome 11 oder höher, Internet Explorer 8 oder höher, Safari 5.1.7 oder höher oder ähnliche Software.
-
2. Die Nutzung des Onlineportals kann Folgendes voraussetzen: Aktivierung von Java Script, Einwilligung zur Cookie-Nutzung, Deaktivierung der Blockierung von „Pop-ups” und Adblockern, d. h. Programmen, die das Erscheinen von Werbung blockieren.
3. Der Verleiher unternimmt alle Anstrengungen, um die korrekte und ununterbrochene Funktionsweise des Onlineportals während der Laufzeit des Rahmenvertrages und des Einzelvertrages zu gewährleisten.
4. Notwendige und periodische technische Aktualisierungen oder Wartungsarbeiten des Onlineportals werden nach Möglichkeit nachts durchgeführt.
5. Unterbrechungen oder Störungen des Onlineportales aus technischen Gründen begründen keine Ansprüche gegen den Verleiher, es sei denn, es ist ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten.
- Mit der Registrierung und Erstellung des Benutzerkontos gibt der Arbeitnehmer ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Nutzung des Onlineportales ab.
- Der Verleiher ist berechtigt, die Richtigkeit der vom Arbeitnehmer gemachten Angaben und Daten nachzuprüfen.
- Auf Verlangen des Verleihers hat der Arbeitnehmer ihm Unterlagen (insbesondere einen Identitätsnachweis) zur Überprüfung der Angaben des Arbeitnehmers vorzulegen. Der Arbeitnehmer kann die Dokumente persönlich im Büro des Verleiher soder an einem anderen vom Verleiher bestimmten Ort vorlegen oder dem Verleiher Scans oder Fotos der Dokumente zusenden. Der Verleiher ist berechtigt, Kopien der Dokumente anzufertigen. Das Gleiche gilt für die Dokumente, die die Qualifikationen des Arbeitnehmers nachweisen. Beim Einreichen von Scans, Fotos oder Kopien der Dokumente kann der Verleiher die Vorlage der Originaldokumente zu verlangen.
- Mit der Annahme des Angebots des Arbeitnehmers richtet der Verleiher ein Benutzerkoto auf dem Onlineportal für den Arbeitnehmer ein. Mit der Erstellung des Benutzerkontoswird der Nutzungsvertrag zwischen dem Verleiher und dem Arbeitnehmer geschlossen.
- Ein Anspruch auf Registrierung und Nutzung des Benutzerkontosbesteht nicht.
- Mit der Erstellung eines Benutzerkontoserhält der Arbeitnehmer ein Passwort, mit dem er sich in das Benutzerkontoeinloggen und es nutzen kann. Das Benutzerkonto ist nicht auf Dritte übertragbar.
- Das Benutzerkontobesteht aus einem Benutzernamen und dem Passwort. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sie geheim zu halten. Für den Fall, dass der Arbeitnehmer diese verliert, haftet der Verleiher nicht für die Folgen dieses Ereignisses. Verliert oder vergießt der Arbeitnehmer das Passwort, soll er sich an den Verleiher unter job@tikrow.de oder der Hotline-Nummer wenden.
- Es ist dem Arbeitnehmer verboten, mehr als ein Benutzerkonto auf dem Onlineportal des Verleihers zu nutzen.
- Der Arbeitnehmer darf nur ein Benutzerkonto Wenn der Arbeitnehmer mehr als ein Benutzerkonto hat, ist der Verleiher berechtigt, den Nutzungsvertrag, den Rahmenvertrag und den Einzelvertrag zu kündigen.
- Der Arbeitnehmer kann über das Benutzerkonto die Bedingungen seiner Überlassung bestimmen, insbesondere den Arbeitsort, die Arbeitszeit und die Aufgaben wählen.
- Im Benutzerkonto werden alle Daten und Informationen gespeichert, die der Arbeitnehmer dort angegeben hat. Der Arbeitnehmer kann diese Daten ändern, wenn sie falsch oder nicht mehr aktuell sind.
- Der Arbeitnehmer hat seine Angaben bei Änderungen zu aktualisieren.
- Im Benutzerkonto werden Informationen u.a. über seine Aufgaben, Angebote der Arbeitsverrichtung und Verträge bereitgestellt.
- Es ist dem Arbeitnehmer untersagt, das Benutzerkonto entgegen den AGB oder dem geltenden Recht zu nutzen, insbesondere ist es untersagt,
-
- Rechte Dritter wie Persönlichkeits- oder Urheberrechte zu verletzen,
- unvollständige oder unwahre Angaben zu machen,
- den Onlineportal, das Programm, die Software, die App o.ä. zu verändern, manipulieren, zu schädigen oder darin unbefugt einzugreifen oder
- das Benutzerkonto im Namen auf Namen eines Dritten zu erstellen.
Beim Verstoß ist der Verleiher nach vorheriger Abmahnung oder Fristsetzung befugt, das Benutzerkonto zu sperren oder zu löschen.
- Der Arbeitnehmer kann drei Arten von Status auf dem Onlineportal haben:
- Erweiterter Status,
- Standartstatus,
- Basisstatus.
- Den erweiterten Status erhält der Arbeitnehmer, wenn der Arbeitnehmer einen Einzelvertrag mit dem Verleiher abschließt. Er endet mit der Beendigung des Einzelvertrages. Er kann fortgesetzt werden, wenn
-
- seine Arbeitsleistung von den Entleihern zumindest mit einer Durchschnittsnote von 4,5 bewertet wurde und
- der Arbeitnehmer von keinem der Entleihern eine Note 1 erhalten hat.
3. Der Standardstatus wird dem Arbeitnehmer gewährt, der zumindest einen Einzelvertrag abgeschlossen und, die in V.2 genannten Bedingungen aber nicht erfüllt sind.
4. Jeder Arbeitnehmer, der keinen Einzelvertrag mit dem Verleiher abgeschlossen hat oder sein Einzelvertrag gekündigt wurde, erhält den Basisstatus. Dem Arbeitnehmer werden – je nach Qualifikation – Vorschläge zum Abschluss des Einzelvertrages unterbreitet.
5. Der Arbeitnehmer mit dem erweiterten Status erhält die folgenden Vorteile:
-
- Vorrang bei der Unterbreitung von Angeboten zur Arbeitsverrichtung,
- häufigere Benachrichtigung über neue Angebote zur Arbeitsverrichtung und
- Zusatzleistungen.
6. Mit Beendigung des Rahmenvertrages verliert der Arbeitnehmer seinen erweiterten Status und kehrt in den Basisstatus zurück.
7. Nach Beendigung des Einzelvertrages wird die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers durch den Entleiher
8. Wird der Arbeitnehmer vom Entleiher mit der Note 1 oder 2 bewertet, wird der Verleiher unter Beteiligung des Arbeitnehmers Schritte zur Klärung der Umstände einer solchen Bewertung
9. Wird die Bewertung mit der Note 1 nach der Klärung vom Entleiher aufrechterhalten und ist sie aufgrund der vorliegenden Informationen zumindest vertretbar, verliert der Arbeitnehmer den erweiterten Status.
10. Erhält ein Arbeitnehmer die Note 1, hat der Verleiher das Recht, den Einzel- und Rahmenvertrag mit dem Arbeitnehmer fristlos zu kündigen oder das Benutzerkonto zu sperren.
11. Der Verleiher hat das Recht, das Benutzerkonto des Arbeitnehmers zu sperren, den Einzelvertrag, den Nutzungsvertrag oder den Rahmenvertrag in den folgenden Fällen fristlos zu kündigen:
11.1. Nichterscheinen zur Erfüllung eines Einzelvertrags beim Entleiher am ersten oder zweiten Tag,
11.2. Unentschuldigtes Nichterscheinen beim Entleihertrotz vorausgegangener entsprechender Abmahnung,
11.3. Verstoß gegen die Richtlinien des Entleihers,
11.4. Schlechtleistung des Arbeitnehmers, was bei einer Gesamtbewertung des Arbeitnehmers unter 3,5 anzunehmen ist,
11.5. in allen anderen Fällen, in denen der Verleiher berechtigt ist, den Rahmenvertrag zu kündigen.
- Der Verleiher ist berechtigt, dem Arbeitnehmer auch solche Angebote zur Arbeitsverrichtung zu machen, die Qualifikationen voraussetzen, die der Arbeitnehmer nicht besitzt oder mitgeteilt hat. Die Annahme dieser Angebote zur Arbeitsverrichtung durch den Arbeitnehmer ist nur möglich, wenn er die vorausgesetzten Qualifikationen nachweise. Erst nach deren Vorlage und Überprüfung kann ein Einzelvertrag zustande kommen.
- Die Angebote zur Arbeitsverrichtung werden nur an den Arbeitnehmer gerichtet, der ein aktives Benutzerkonto hat.
- Nach Beendigung des Rahmenvertrages wird der Verleiher keine Angebote zur Arbeitsverrichtung mehr machen.
- Das Angebot zur Arbeitsverrichtung wird in der Regel folgende Informationen enthalten:
- Name des Kunden (Entleihers)
- Beschreibung der Stelle und Aufgaben Angaben zu Qualifikationen
- Zeitraum der Arbeitsleistung, Arbeitszeit und Lage der Arbeitszeit,
- Arbeitsort,
- Vergütung.
5. Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, das Angebot zur Arbeitsverrichtung anzunehmen.
6. Das Angebot zur Arbeitsverrichtung kann nur ohne jegliche Änderung angenommen werden.
7. Die Annahme des Angebots zur Arbeitsverrichtung erfolgt elektronisch über den Onlineportal. Die Annahme führt dazu, dass der Status des Angebots auf „angenommen” geändert wird und kein anderer Arbeitnehmer es annehmen kann.
8. Das Angebot zur Arbeitsverrichtung erlischt:
-
- mit der Annahme durch einen der Arbeitnehmer des Verleihers,
- mit Rücknahme des Angebotes, bevor es angenommen wurde,
- mit Rücknahme des Angebotes durch den Entleiher,
- mit Ablauf der voreingestellten Frist.
9. Der Verleiher übernimmt keine Garantie für die Anzahl oder Häufigkeit der dem Arbeitnehmer unterbreiteten Aufträge.
10. Mit der Annahme des Angebotes zur Arbeitsverrichtung erklärt der Arbeitnehmer, dass:
a) die Angaben und Informationen, die der Arbeitnehmer dem Verleiher zur Verfügung gestellt hat und die im Benutzerkonto des Arbeitnehmers gespeichert sind, haben sich nicht geändert, er erfüllt die Qualifikationsanforderungen und kennt und akzeptiert die Bedingungen des Angebotes und seine Kompetenz befähigt ihn, die Aufgabe anzunehmen,
b) er in keinem Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher steht,
c) die AGB bekannt sind und die darin festgelegten Bedingungen für die Zusammenarbeit mit dem Verleiher bei der Erfüllung der Arbeitsverrichtung akzeptiert hat.
- Mit der Annahme des Angebots zur Arbeitsverrichtung durch den Arbeitnehmer kann der Verleiher mit ihm einen Einzelvertrag über die Arbeitsverrichtung für den Entleiher unterzeichnen. Erst mit der Unterzeichnung durch den Verleiher kommt der Einzelvertrag zustande.
- Die Beendigung des Einzelvertrages vor der vollständigen Arbeitsverrichtung hat die Stornierung der weiteren Arbeitsverrichtung zur Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf die Vergütung für die Zeit nach der Beendigung des Einzelvertrages, es sei denn, die Beendigung ist auf das Verhalten des Verleihers zurückzuführen.
- Soweit der Einzelvertrag ordnungsgemäß ausgeführt wurde und der Entleiher eine Bewertung abgegeben hat, erhält der Arbeitnehmer eine Bescheinigung: Historie der Aufgabe, in der die Aufgabenzeit und -beschreibung festgehalten wird.
- Wird der Einzelvertrag auf Wunsch des Arbeitnehmers aus Gründen, die ihm zuzuschreiben sind, oder aufgrund einer Vereinbarung der Parteien storniert, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Vergütung für die Zeit nach diesem Ereignis.
- Der Arbeitnehmer kann den abgeschlossenen Einzelvertrag nur aus objektiv berechtigten Gründen und innerhalb der nachstehend angegebenen Fristen über die entsprechende Funktion auf der Website/in der App kündigen:
Spätestens 24 Stunden vor Beginn der Arbeitsverrichtung beim Entleiher.
Die Kündigung des Vertrages wird mit ihrem Zugang beim Verleiher wirksam.
- Der Verleiher ist berechtigt, den Einzelvertrag vor seinem Beginn und zwar auch nach Annahme des Angebots zur Arbeitsverrichtung durch den Arbeitnehmer zu kündigen. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Vergütung in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung für die Ausführung des Einzelvertrages.
- Wird der Einzelvertrag aus Gründen, die der Arbeitnehmer zu vertreten hat, gekündigt oder auf Wunsch des Arbeitnehmers bzw. im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien storniert, so steht dem Arbeitnehmer weder die vereinbarte Vergütung für die Ausführung des Einzelvertrages noch sonstige darüberhinausgehende Vergütungsansprüche zu. Der Verleiher ist berechtigt, den Einzelvertrag bei Vorliegen besonderer Umstände zu kündigen, und der Arbeitnehmer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für den gekündigten Einzelvertrag.
- Der Verleiher haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich einer Änderung des Umfangs und der Grenzen seiner Haftung, die sich aus den Bestimmungen der AGB für Arbeitnehmer ergeben.
- Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen und im Rahmen des zwingenden Rechts ist der Verleiher für die Sicherheit der angebotenen digitalen Dienste und den Schutz der von ihm verarbeiteten Daten in dem Umfang und nach den Grundsätzen verantwortlich, die in der Sicherheitspolitik des Verleihers und in diesen AGB festgelegt sind.
- Der Verleiher haftet nur für vorsätzlich verursachte Schäden, wobei der Schadensersatz nur den Schaden umfasst, den der Geschädigte tatsächlich erlitten hat. Der Ersatz des Schadens durch den Verleiher umfasst nicht die Vorteile, die der Arbeitnehmer hätte erzielen können, wenn der Schaden nicht eingetreten wäre. Die Haftung des Verleihers ist allerdings stets ausgeschlossen, wenn der Haftungsausschluss sich aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt.
- Der Verleiher haftet nicht für die Folgen von Handlungen oder Unterlassungen des Arbeitnehmers, die einen Verstoß gegen diese AGB oder gesetzliche Vorschriften darstellen oder die auf die Unrichtigkeit oder Unzuverlässigkeit von Informationen zurückzuführen sind, die der Arbeitnehmer dem Verleiher zur Verfügung gestellt hat.
- Der Verleiher haftet nicht für Schäden, die sich aus Störungen oder Unterbrechungen des Betriebs der Website oder aus sonstigen Störungen bei der Erbringung digitaler Dienste ergeben, es sei denn, die Störungen, oder Unterbrechungen sind auf Umstände zurückzuführen, die auf ein vorsätzliches Handeln des Verleihers zurückzuführen sind, wobei sich der Verleiher nach besten Kräften bemühen wird, die Unannehmlichkeiten für die Arbeitnehmer, die sich aus periodischen technischen Unterbrechungen oder Störungen ergeben, so gering wie möglich zu halten.
- Da es sich bei dem Entleiher um einen fremden und vom Verleiher verschiedenen Dritten handelt und der Verleiher keinen Einfluss auf die Art und Weise der Arbeitsverrichtung bei der Überlassung an den Entleiher nehmen kann, haftet der Verleiher nicht für Schäden, die der Entleiher dem Arbeitnehmer zufügt, es sei denn, diese Schäden sind auf Umstände zurückzuführen, die auf ein vorsätzliches Handeln des Verleihers zurückzuführen sind. Die Haftung des Verleihers ist allerdings stets ausgeschlossen, wenn der Haftungsausschluss sich aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt.
- Der Arbeitnehmer haftet nach gesetzlichen Vorschriften für alle Schäden, die dem Verleiher und den Entleihern durch die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Rahmenvertrages und der Einzelverträge entstehen. Insbesondere haftet der Arbeitnehmer für alle Folgen, die dadurch entstehen, dass er dem Verleiher falsche Daten und Informationen zur Verfügung stellt, nicht authentische, gefälschte oder verfälschte Dokumente bereitstellt und diese Daten und Informationen im Falle einer Änderung nicht unverzüglich aktualisiert, sowie für die Folgen der Nichtverrichtung der Arbeit oder der unsachgemäßen Arbeitsverrichtung und für die daraus entstandenen Schäden.
- Der Arbeitnehmer hat das Recht, jederzeit den Nutzungsvertrag zu kündigen. Die Kündigung kann per E-Mail an job@tikrow.de oder per Post an die Geschäftsadresse des Verleihers Der Nutzungsvertrag wird mit dem Datum der Zustellung der Kündigung bei dem Verleiher beendet.
- Der Verleiher behält sich das Recht vor, den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere dann, wenn ein Arbeitnehmer die Anweisungen nicht einhält. Das ist der Fall, wenn:
- Der Arbeitnehmer nach vorausgegangener Abmahnung oder Fristsetzung gegen die AGB verstößt;
- der begründete Verdacht besteht, dass der Arbeitnehmer das Benutzerkonto missbraucht;
- die Aktivitäten des Arbeitnehmers das Risiko begründen, den Onlineportal zu destabilisieren, dessen Nutzung durch den Verleiher, andere Arbeitnehmer oder Entleiher zu behindern oder anderweitig zu stören, eine Bedrohung für die Sicherheit des Verleihers, der Arbeitnehmer oder der Entleiher (einschließlich der Daten- oder Informationssicherheit) darzustellen;
- der begründete Verdacht besteht, dass der Arbeitnehmer durch Vortäuschung von Tatsachen die Registrierung und Nutzung des Benutzerkontos erschlichen hat;
- Der Arbeitnehmer mehr als ein Benutzerkonto hat;
- Der Arbeitnehmer das Benutzerkonto seit mindestens 6 Monaten nicht benutzt;
- Der Nutzungsvertrag endet automatisch mit der Beendigung des Rahmenvertrages.
- Durch die Beendigung des Rahmenvertragswird das Benutzerkonto des Arbeitnehmers gelöscht.
- Der Arbeitnehmer kann eine Beschwerde einreichen, die sich insbesondere auf die Funktionsweise des Onlineportals, den Inhalt des Einzelvertrags oder die Richtigkeit der Höhe des Arbeitnehmerentgelts bezieht.
- Beschwerden können in beliebiger Form an die in Ziffer I.13 der AGB angegebene Adresse des Verleihers oder an die E-Mail-Adresse job@tikrow.de gerichtet werden.
- Eine ordnungsgemäß eingereichte Beschwerde sollte mindestens Folgendes enthalten: 1. Daten, die die Identifizierung des Arbeitnehmers ermöglichen; 2. wenn die Beschwerde die Ausführung eines bestimmten Auftrags betrifft, Daten, die die Identifizierung des Entleihers unter Angabe der Nummer des Einzelvertrags ermöglichen; 3. eine Beschreibung des Beschwerdegegenstands, d.h. eine knappe Beschreibung der Umstände, die die Beschwerde ausmachen sollen (z.B. Unregelmäßigkeiten in der Funktionsweise des Onlineportals oder Störungen in der Funktionsweise der digitalen Dienste) und die Ansprüche des Arbeitnehmers in diesem Zusammenhang.
- Sollten die in der Beschwerde angegebenen Daten oder Informationen ergänzungsbedürftig sein, fordert der Verleiher den Arbeitnehmer vor der Prüfung der Beschwerde auf, diese zu ergänzen, wobei er den erforderlichen Umfang der Ergänzung angibt.
- Der Verleiher prüft die Beschwerde so schnell wie möglich, wenn möglich innerhalb von höchstens 14 Arbeitstagen nach Eingang der ordnungsgemäß eingereichten Beschwerde.
- Der Verleiher informiert den Arbeitnehmer schriftlich oder an seine E-Mail-Adresse über seine Entscheidung, die aufgrund der Beschwerde getroffen wurde.
- Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich der Bestimmungen dieses Abschnitts, vor Abschluss des Einzelvertrags zu akzeptieren.
- Der Arbeitnehmer, der einen Einzelvertrag abgeschlossen hat, ist verpflichtet, diesen so zu erfüllen, dass er nicht gegen das Gesetz oder die guten Sitten oder die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften verstößt. Sollte es nicht möglich sein, den Einzelvertrag in dieser Weise zu erfüllen, hat der Arbeitnehmer die Ausführung des Einzelvertrages sofort abzubrechen und den Verleiher davon unverzüglich zu unterrichten.
- Im Falle der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung des Einzelvertrags und im Falle der Nichtausführung dieses Vertrags bei dem Entleiher durch den Arbeitnehmer, ist der Entleiher berechtigt, dem Arbeitnehmer eine negative Beurteilung zu erteilen, die zu einer Herabsetzung der Gesamtdurchschnittsnote des Arbeitnehmers führen und die in Kapitel VI der AGB genannten Folgen zur Konsequenz haben kann. Der Arbeitnehmer darf die Leistung seiner Dienste im Rahmen des abgeschlossenen Einzelvertrages nicht an eine andere Person übertragen.
- Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die ihm im Rahmen des Einzelvertrags übertragenen Aufgaben verantwortungsbewusst und selbständig im Einklang mit den Interessen und Wünschen des Entleihers auszuführen und dabei die Anweisungen des Vertreters des Entleihers, der seine Arbeit überwacht, zu berücksichtigen.
- Auf Verlangen des Entleihers, für den der Arbeitnehmer Arbeit verrichtet, hat der Arbeitnehmer den Entleiher über die Dauer und die Art und Weise der Ausführung der Aufgaben zu informieren und, wenn der Entleiher dies wünscht, auch einen Bericht über die Durchführung der Aufgaben beim Entleiher im Rahmen des Einzelvertragserstellen. Der Arbeitnehmer hat dem Entleiher sämtliche Arbeitsergebnisse herauszugeben, die er im Rahmen der Arbeit für den Entleiher erzielt hat, auch wenn er dabei im eigenen Namen gehandelt hat.
- Der Arbeitnehmer darf die ihm anvertrauten Gegenstände des Entleihers, mit denen er im Rahmen des Einzelvertrags Aufgaben für den Entleiher erfüllt, nicht zu privaten Zwecken nutzen.
- Der Arbeitnehmer ist weder verpflichtet noch berechtigt, Zahlungen an den Entleiher zu leisten, sich an dessen Kosten zu beteiligen, Kosten zugunsten des Entleiher zu übernehmen o.ä.
- Der Entleiher darf weder den Umfang der Aufgaben noch die vereinbarten Arbeitszeiten und den Arbeitsort ändern.
- Wird aus Gründen, die der Arbeitnehmer zu vertreten hat (Verspätung, vorzeitiges Verlassen des Arbeitsortes), im Rahmen des Einzelvertrages beim Entleiher eine kürzere als die tatsächlich geleistete Arbeitszeit erbracht, so gilt der Einzelvertrag als nicht ordnungsgemäß erfüllt. Der Verleiher ist berechtigt, nach Rücksprache mit dem Arbeitnehmer und dem Entleiher die aufgezeichnete Arbeitszeit zu ändern und dem Arbeitnehmer für die Erfüllung des Einzelvertrages ein entsprechend reduziertes Entgelt (angepasst an die tatsächliche Arbeitszeit) zu zahlen.
- Der Arbeitnehmer hat während seiner Arbeit für den Entleiher das Recht, die Sozialeinrichtungen des Entleihers zu den gleichen Bedingungen zu nutzen, wie die beim Entleiher fest beschäftigten Mitarbeiter.
- Der Verleiher kann im Rahmen der Einzelverträge den Arbeitsort und Art der Arbeit kontrollieren.
- Bei einem Unfall im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung beim Entleiher oder einem Ereignis, das zu einer Haftung des Arbeitnehmers, des Entleihers oder des Verleihers führen kann, hat der Arbeitnehmer den Entleiher und den Verleiher unverzüglich davon zu unterrichten. Auf Verlangen des Verleihers hat der Arbeitnehmer dem Verleiher und dem Entleiher eine genaue Schilderung des Ereignisses zu geben, alle Umstände des Ereignisses zu erläutern, bei der Untersuchung des Unfalls („Schadensfalls”) mitzuwirken und alle Fragen des Verleihers zu beantworten.
- Der Arbeitnehmer fordert beim Entleiher jeweils unmittelbar nach der Ausführung der Aufgaben eine Beurteilung seiner Arbeitsleistung an, damit der Entleiher bestätigen kann, dass die Aufgaben ausgeführt worden sind.
- Der Inhalt des Einzelvertrags und alle Informationen, die der Arbeitnehmer im Rahmen der Durchführung dieses Vertrags vom Verleiher oder vom Entleiher erhält, die ein Geschäftsgeheimnis darstellen können oder die in irgendeiner Form (schriftlich, mündlich oder anderweitig) als vertraulich gekennzeichnet wurden, stellen vertrauliche Informationen („Vertrauliche Informationen”) dar und werden vom Arbeitnehmer vollständig vertraulich behandelt. Vertrauliche Informationen werden von dem Arbeitnehmer nur für die Zwecke der Durchführung des Einzelvertrags und einzelner Aufgaben verwendet und werden ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verleihers nicht an Dritte weitergegeben oder offengelegt. Erhält der Arbeitnehmer vom Entleiher einen Datenträger mit vertraulichen Informationen (insbesondere ein Dokument, eine DVD, eine CD, einen Memory Stick usw.), so hat er diesen spätestens bei Beendigung seiner Aufgabe für den Entleiher an diesen zurückzugeben und darf keine Kopien davon anfertigen. Die in diesem Abschnitt genannte Geheimhaltungsverpflichtung gilt für die Dauer der Ausführung des Vertrags und für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Datum seines Ablaufs.
- Die Nutzung des Benutzerkontos ist nur während der Dauer des Rahmenvertrages. Das heißt, dass das Benutzerkontobei kurzfristiger Beschäftigung nach drei Monaten bzw. 70 Arbeitstagen innerhalb eines Jahres (auch kalenderjahrüberschreitend) ab dem Abschluss des Rahmenvertrages gesperrt bzw. gelöscht wird. Seine Nutzung ist damit befristet.
- Die Neuerstellung des Benutzerkontos Entsperrung des Benutzerkontos ist erst mindestens nach Ablauf von 12 Monaten nach der Beendigung des Rahmenvertrages wieder möglich.
- Ein Arbeitstag ist die Zeit von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Beginnt der Arbeitstag an einem Kalendertag und endet am nächsten Kalendertag, sind es zwei Arbeitstage.
- Ein Monat entspricht 30 Kalendertagen.
- Die Zeiträume mehrerer Einzelverträge werden zusammengerechnet. Auch Zeiten der Beschäftigung bei verschiedenen Arbeitgebern sind zu berücksichtigen.
- Der Einzelvertrag oder der Rahmenvertrag ist keine Arbeit auf Abruf. Die Arbeitsverrichtungen sind unvorhersehbar und erfolgen zu unterschiedlichen Anlässen ohne erkennbaren Rhythmus.
- Die Haftung des Verleihers im Rahmen des Nutzungsvertrages ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
-
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit,
- Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, beruhen,
- sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verleihers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verleihers beruhen,
- Schäden bei Übernahme einer Garantie oder
- Bei Haftung nach Produkthaftungsgesetz.
- Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes ausgeschlossen.
- Der Verleiher ist berechtigt, Änderungen am Inhalt der AGB vorzunehmen.
- Der Verleiher informiert den Arbeitnehmer über die Änderungen der AGB und deren Inkrafttreten, indem er eine entsprechende Ankündigung auf der Website veröffentlicht und dem Arbeitnehmer eine E-Mail an seine E-Mail-Adresse sendet. Die E-Mail-Nachricht sollte mindestens drei Tage vor Inkrafttreten der Änderungen erfolgen. Der Arbeitnehmer, der die angekündigten Änderungen der AGB nicht akzeptiert, kann vor dem Inkrafttreten der Änderungen seinen Rahmenvertrag mit dem Verleiher auf die in den AGB festgelegte Weise kündigen.
- Der Verleiher ist zur vertraulichen und sicheren Behandlung der personenbezogenen Daten des Arbeitnehmers verpflichtet. Die Datenverarbeitung erfolgt entweder mit der Einwilligung des Arbeitnehmers oder nach den Bestimmungen der Datenschutzgesetzte. Dies gilt für den Rahmenvertrag, Einzelvertrag und den Nutzungsvertrag.
- Der Arbeitnehmer erhält eine Datenschutzerklärung https://tikrow.de/datenschutzrichtlinie
- Die Kommunikation zwischen den Parteien erfolgt in erster Linie auf elektronischem Wege, insbesondere über Mitteilungen und Anweisungen, die über den Onlineportal übermittelt werden, sowie Mitteilungen in Form von elektronischen Nachrichten oder E-Mail. Bei E-Mail-Kommunikation sind die Nachrichten an die E-Mail-Adresse des Verleihers (job@tikrow.de) oder an die vom Arbeitnehmer im Personalfragebogen angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Über jegliche Änderungen der E-Mail-Adresse des Arbeitnehmers hat er den Verleiher unverzüglich zu informieren.
- Hiervon bleibt die in den gesetzlichen Vorschriften oder einzelvertraglichen Vereinbarungen vorgeschriebene die Schriftform unberührt. In diesem Falle sind jegliche Schriftstücke an den Sitz des Verleihers oder die im Personalfragebogen angegebene Anschrift des Arbeitnehmers zu richten. Bei Änderungen der Anschrift des Arbeitnehmers ist dieser verpflichtet, den Verleiher darüber unverzüglich zu informieren.
- Auf diese AGB und den in diesen AGB geregelten Vertrag über die Nutzung des Onlineportals des Verleihers findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Regelung gültig ab 21. März 2024